Kleinhäusler ("Seïla") und Kleinbauern hatten früher das Recht, ihre Ziegen im Sommer auf Gemeinde- oder Fraktionsgrund
weiden zu lassen. Zur Beaufsichtigung ihrer Tiere beauftragten die Kleinhäusler den "Kuttnguaßa", meistens einen Jungen,
manchmal auch einen Erwachsenen des Dorfes. Am Morgen blies der "Kuttnguaßa" in sein "Puugazhöüong" (Blashorn, ein
gekrümmtes Widderhorn), die "Seïla" brachten ihre Tiere herbei, und der "Guaßa" trieb sie auf die Berg- oder Waldweiden.
Am Abend trieb er die Ziegen zu Tal und blies wiederum in sein Horn, worauf die Besitzer herbeieilten, um ihre Tiere von
der "Schuade" (Scheideplatz) des Dorfes wieder heimzubringen. Ganz früher gab es für die Aufgabe, die Tiere auf den
Scheideplatz zu bringen und sie am Abend wieder zuzustellen, einen eigenen "Guaßtraiba". Natürlich tat der "Kuttnguaßa"
seinen Dienst nicht umsonst: Jeder Ziegenbesitzer war verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag pro Tier zu entrichten,
und dem "Guaßa" mußte abwechselnd "Miete" mitgegeben werden (für jedes Tier einen Tag Verpflegung). Im Herbst und im
Winter hatte er das Recht, bei seinen Kunden noch "Briëtlan" (kleine Brote) einzusammeln. Ganz früher, so erzählen
Ahrntaler, durfte der "Kuttnguaßa" noch einen Tag "Köscht und Heirbige" (Kost und Herberge) pro Ziege in Anspruch nehmen.
Weil die "Kuttnguaße" im Wald viel Schäden anrichteten (Verbißschäden), wurde das Auftreiben der Ziegen in den
Sechzigerjahren von der Forstbehörde unterbunden.
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